{"id":2316,"date":"2025-02-19T09:41:57","date_gmt":"2025-02-19T08:41:57","guid":{"rendered":"https:\/\/hanninkhof.de\/?page_id=2316"},"modified":"2025-02-21T17:05:32","modified_gmt":"2025-02-21T16:05:32","slug":"gersfeld","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/hanninkhof.de\/?page_id=2316&lang=nl","title":{"rendered":"Gersfeld"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"2316\" class=\"elementor elementor-2316\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-d06373c e-flex e-con-boxed e-con e-parent\" data-id=\"d06373c\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-a874fd3 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"a874fd3\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p style=\"text-align: left;\"><strong><img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" class=\"wp-image-2393 aligncenter\" src=\"https:\/\/hanninkhof.de\/wp-content\/uploads\/2025\/02\/Logo-Gersfeld-300x169.png\" alt=\"\" width=\"483\" height=\"272\" srcset=\"https:\/\/hanninkhof.de\/wp-content\/uploads\/2025\/02\/Logo-Gersfeld-300x169.png 300w, https:\/\/hanninkhof.de\/wp-content\/uploads\/2025\/02\/Logo-Gersfeld-1024x576.png 1024w, https:\/\/hanninkhof.de\/wp-content\/uploads\/2025\/02\/Logo-Gersfeld-768x432.png 768w, https:\/\/hanninkhof.de\/wp-content\/uploads\/2025\/02\/Logo-Gersfeld-1536x864.png 1536w, https:\/\/hanninkhof.de\/wp-content\/uploads\/2025\/02\/Logo-Gersfeld.png 1920w\" sizes=\"(max-width: 483px) 100vw, 483px\" \/>\u00a0<\/strong><\/p><p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a0<\/strong><strong>STADT GERSFELD (RH\u00d6N)<\/strong><\/p><p style=\"text-align: center;\"><strong>SATZUNG \u00dcBER DIE ERHEBUNG EINES KURBEITRAGES (KURTAXE) UND EINES<\/strong><\/p><p style=\"text-align: center;\"><strong>TOURISMUSBEITRAGES<\/strong><\/p><p>Aufgrund der \u00a7\u00a7 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142) in der zuletzt g\u00fcltigen Fassung und der \u00a7\u00a7 1, 2 und 13 des Hessischen Kommunalabgabengesetzes vom 17. M\u00e4rz 1970 (GVBl. I S. 225), in der zuletzt g\u00fcltigen Fassung, hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gersfeld (Rh\u00f6n) am 21.07.2022 folgende Kur- und Tourismusbeitragssatzung beschlossen:<\/p><ul><li><strong> 1 Erhebung eines Kurbeitrages<\/strong><\/li><\/ul><p>(1) Der Stadtteil Gersfeld (Kernstadt) der Stadt Gersfeld (Rh\u00f6n) tr\u00e4gt das staatliche Pr\u00e4dikat\u201eHeilklimatischer Kurort\u201c. Auf dieser Grundlage wird im Stadtteil Gersfeld (Kernstadt) ein Kurbeitrag, \u00a7 13 Abs. 1 KAG, nach Ma\u00dfgabe dieser Satzung erhoben.<\/p><p>(2) Der Kurbeitrag ist eine \u00f6ffentlich-rechtliche Abgabe und wird f\u00fcr die Schaffung,<\/p><p>Erweiteru ng, Unterhaltung und Vermarktung der zu Kur-, Erholungs- und sonstigen<\/p><p>Fremdenverkehrszwecken bereitgestellten Einrichtungen und f\u00fcr die zu diesen Zwecken durchgef\u00fchrten Veranstaltungen erhoben.<\/p><ul><li><strong> 2 Erhebung eines Tourismusbeitrages<\/strong><\/li><\/ul><p>(1) Die Stadtteile Altenfeld, Dalherda, Gichenbach, Hettenhausen, Maiersbach, Mosbach,Obernhausen, Rengersfeld, Rodenbach, Rommers, Sandberg und Schachen der Stadt Gersfeld (Rh\u00f6n) sind als Tourismusort anerkannt und tragen das staatliche Pr\u00e4dikat\u201eTourismusort\u201c. Auf dieser Grundlage wird in den Stadtteilen Altenfeld, Dalherda, Gichenbach, Hettenhausen, Maiersbach, Mosbach, Obernhausen, Rengersfeld, Rodenbach, Rommers, Sandberg und Schachen ein Tourismusbeitrag, \u00a7 13 Abs. 1 KAG, nach Ma\u00dfgabe dieser Satzung erhoben.<\/p><p>(2) Der Tourismusbeitrag ist eine \u00f6ffentlich-rechtliche Abgabe und wird f\u00fcr die Schaffung, Erweiterung, Unterhaltung und Vermarktung der zu Kur-, Erholungs- und sonstigen Fremdenverkehrszwecken bereitgestellten Einrichtungen und f\u00fcr die zu diesen Zwecken durchgef\u00fchrten Veranstaltungen erhoben.<\/p><p><strong>\u00a0<\/strong><\/p><p><strong>\u00a0<\/strong><\/p><ul><li><strong> 3 Kur- und Tourismusbeitragspflichtiger Personenkreis<\/strong><\/li><\/ul><p>(1) Der Kurbeitrag oder der Tourismusbeitrag wird von allen ortsfremden Personen erhoben, denen die M\u00f6glichkeit geboten wird, die Einrichtungen des Kur- oder Tourismusortes in Anspruch zu nehmen oder an dessen Veranstaltungen teilzunehmen. Dabei ist ohne Bedeutung, ob von dieser M\u00f6glichkeit Gebrauch gemacht wird. Als Ortsfremder gilt auch, wer im Erhebungsgebiet nicht den Schwerpunkt seiner gesamten Lebensverh\u00e4ltnisse hat, gleichg\u00fcltig, ob er hier Eigent\u00fcmer oder Inhaber einer Wohnung ist.<\/p><p>(2) Die Kurbeitragspflicht oder die Tourismusbeitragspflicht beginnt am Tage des Eintreffens im Erhebungsgebiet und endet am Tage der Abreise. Der Tag des Eintreffens und der Tag der Abreise werden bei der Beitragsfestsetzung zusammen als ein Tag angerechnet.<\/p><p>(3) Die Kurbeitragspflicht oder Tourismusbeitragspflicht besteht im Kalenderjahr l\u00e4ngstens f\u00fcr 21 Tage.<\/p><ul><li><strong> 4 Kurbeitragss\u00e4tze<\/strong><\/li><\/ul><p>(1) Der Kurbeitrag betr\u00e4gt ab der Vollendung des 14. Lebensjahres pro Person und Tag Euro 2,10.<\/p><p>(2) In den vorgenannten Betr\u00e4gen ist die erm\u00e4\u00dfigte Umsatzsteuer nach \u00a7 12 Abs. 2 Nr. 9 Umsatzsteuergesetz enthalten.<\/p><ul><li><strong> 5 Tourismusbeitragss\u00e4tze<\/strong><\/li><\/ul><p>(1) Der Tourismusbeitrag betr\u00e4gt ab der Vollendung des 14. Lebensjahres pro Person und Tag Euro 2,10.<\/p><p>(2) In den vorgenannten Betr\u00e4gen ist die erm\u00e4\u00dfigte Umsatzsteuer nach \u00a7 12 Abs. 2 Nr. 9 Umsatzsteuergesetz enthalten.<\/p><ul><li><strong> 6 Erm\u00e4\u00dfigung der Beitragspflicht<\/strong><\/li><\/ul><p>F\u00fcr Personen, die sich zur \u00f6rtlichen Aus\u00fcbung ihres Berufes oder zu beruflichen Ausbildungszwecken, oder zu Tagungen oder beruflicher Fortbildung im Erhebungsgebiet aufhalten, betr\u00e4gt der Kur- oder der Tourismusbeitrag EURO 0,50 pro Person und Tag.<\/p><ul><li><strong> 7 Befreiung von der Beitragspflicht<\/strong><\/li><\/ul><p>(1) Von der Entrichtung eines Kurbeitrages oder eines Tourismusbeitrages sind befreit:<\/p><ol start=\"14\"><li>a) Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres;<\/li><li>b) Familienbesucher der Einwohner der in \u00a7\u00a7 1 und 2 genannten Stadtteile, sofern sich<\/li><\/ol><p>diese in deren Wohnung unentgeltlich und nicht \u00fcberwiegend zu Erholungs- und Kurzwecken aufhalten;<\/p><ol><li>c) Besucher von Jugendherbergen mit Ausnahme Erwachsener, die unter keinen anderen Befreiungstatbestand fallen;<\/li><li>d) Schwerbehinderte, die laut amtlichem Schwerbehindertenausweis auf eine Begleitperson angewiesen sind, einschlie\u00dflich der Begleitperson;<\/li><li>e) Die F\u00fcnfte und jede weitere Person eines Familienhausstandes. Zum Familienhausstand geh\u00f6ren die Ehegatten und die unselbst\u00e4ndigen leiblichen oder adoptierten Kinder, die wirtschaftlich von den Eltern abh\u00e4ngig sind;<\/li><li>f) Zweitwohnungsinhaber, die nach der Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Gersfeld (Rh\u00f6n) zweitwohnungssteuerpflichtig sind;<\/li><li>g) Ortsfremde Personen, die sich in der Stadt Gersfeld\/Rh\u00f6n nicht l\u00e4nger als 1 Tag aufhalten. Der Tag der Anreise und der Tag der Abreise gelten zusammen als 1 Tag.<\/li><\/ol><p>(2) In den F\u00e4llen unbilliger H\u00e4rte kann der Kurbeitrag oder der Tourismusbeitrag auf Antrag erm\u00e4\u00dfigt oder erlassen werden. Der Antrag ist an den Magistrat der Stadt Gersfeld<\/p><p>(Rh\u00f6n) zu richten. Der Magistrat kann die Befugnis zur Entscheidung \u00fcber Erm\u00e4\u00dfigungsoder Befreiungsantr\u00e4ge grunds\u00e4tzlich oder im Einzelfall auf Mitarbeiterinnen oder<\/p><p>Mitarbeiter der Verwaltung \u00fcbertragen.<\/p><ul><li><strong> 8 Kur- \/ G\u00e4stekarte<\/strong><\/li><\/ul><p>(1) \u00dcber den gezahlten Kurbeitrag oder Tourismusbeitrag wird dem Gast vom Vermieter, nach den Vorgaben der Stadt Gersfeld (Rh\u00f6n), eine Bescheinigung, eine Kur- oder G\u00e4stekarte, ausgestellt und ausgeh\u00e4ndigt.<\/p><p>(2) In besonderen F\u00e4llen (Gesellschaftsreisen von Reiseunternehmen, Kuraufenthalte\u00a0 u.a.und anderen Sonderf\u00e4llen) oder auf besondere Vereinbarung kann die Kur- oderG\u00e4stekarte von der Stadtverwaltung ausgestellt werden.<\/p><p>(3) Die Kur- oder G\u00e4stekarte berechtigt zum Besuch der allgemeinen Kureinrichtungen, der Kuranlagen sowie von Kurkonzerten und sonstigen Veranstaltungen, soweit hierf\u00fcr keine besonderen Eintrittsgelder erhoben werden. Die Kurkarten- oder G\u00e4stekarteninhaber sind berechtigt, bei Besuch der st\u00e4dtischen Veranstaltungen und Einrichtungen die ggf. vorgesehenen Eintrittspreiserm\u00e4\u00dfigungen in Anspruch zu nehmen.<\/p><p>(4) Die Kur- oder G\u00e4stekarte wird auf den Namen des oder der Beitragspflichtigen ausgestellt und ist nicht \u00fcbertragbar. Sie ist bei der Benutzung von Kureinrichtungen und bei dem Besuch von Veranstaltungen den Kontrollorganen unaufgefordert vorzuzeigen.<\/p><ul><li><strong> 9 Pflichten der Vermieter<\/strong><\/li><\/ul><p>(1) Die Vermieter erhalten eine Abschrift dieser Kur- und Tourismusbeitragssatzung, die sie ihren G\u00e4sten durch Aushang an einer geeigneten Stelle zur Kenntnis zu bringen haben.<\/p><p>(2) Der Kurbeitrag oder der Tourismusbeitrag ist von den Vermietern monatlich<\/p><p>unaufgefordert mit der Stadt Gersfeld (Rh\u00f6n) unter Nutzung eines, von der Stadt Gersfeld (Rh\u00f6n) vorgegebenen, Meldeweges abzurechnen. Hierf\u00fcr ist ein, von der Stadt Gersfeld (Rh\u00f6n) vorgegebenes, digitales Meldesystem zu nutzen.<\/p><p><strong>\u00a0<\/strong><\/p><ul><li><strong> 10 Aufzeichnungs- und Meldepflicht<\/strong><\/li><\/ul><p>(1) Jeder gewerbliche Wohnungsvermieter, die Inhaber von Fach- und Sonderkrankenh\u00e4usern, Kliniken, Sanatorien, Kurheimen und \u00e4hnlichen Einrichtungen sowie alle Wohnungsinhaber, die gegen Entgelt vor\u00fcbergehend Zimmer zur Verf\u00fcgung stellen (Wohnungsgeber), sind verpflichtet, jeden Ortsfremden zum Zwecke der Festsetzung und Entrichtung des Kurbeitrages oder des Tourismusbeitrages an- und abzumelden. Die Meldungen haben grunds\u00e4tzlich unter Verwendung des, von der Stadt Gersfeld (Rh\u00f6n)vorgegebenen, digitalen Meldesystems zu erfolgen, \u00a7 9 Abs. 2.<\/p><p>Die Meldung muss enthalten:<\/p><p>1.) Den Tag der Ankunft und der (voraussichtlichen) Abreise;<\/p><p>2.) den Familiennamen;<\/p><p>3.) den gebr\u00e4uchlichen Vornamen (Rufnamen);<\/p><p>4.) den Tag der Geburt;<\/p><p>5.) die Anschrift;<\/p><p>6.) das Herkunftsland;<\/p><p>7.) bei ausl\u00e4ndischen G\u00e4sten die Seriennummer des Passes oder Passersatzdokuments<\/p><p>8.) Bei mitreisenden Familienangeh\u00f6rigen: Den Vor- und Zunahmen, Geburtstag und ggf. eine abweichende Anschrift des Ehegatten oder der Ehegattin und \/ oder die Anzahl der minderj\u00e4hrigen Kinder (unter 14 Jahre und ab 14 Jahre).<\/p><p>(2) Ist der Wohnungsgeber selbst Ortsfremder im Sinne des \u00a7 3 Abs. 1, so hat er die Meldung auch f\u00fcr sich und seine Angeh\u00f6rigen zu bewirken.<\/p><p>(3) Die Meldungen m\u00fcssen sp\u00e4testens bis zum 15. des Folgemonats der \u00dcbernachtung bei der Stadt Gersfeld (Rh\u00f6n), Tourist-Information, eingehen. Auf Verlangen ist dem Magistrat oder dessen Beauftragten Einsicht in das elektronische Meldeprogramm desjeweiligen Wohnungsgebers durch diesen zu gew\u00e4hren. Die Meldedaten sind mindestens f\u00fcr den Zeitraum eines Jahres nach der Eintragung zu sichern.<\/p><p>(4) Geht eine Meldung nicht rechtzeitig ein, hat die Stadt Gersfeld (Rh\u00f6n) das Recht die H\u00f6he der Kur- oder Tourismusbeitr\u00e4ge zu sch\u00e4tzen, auf dieser Grundlage zu bescheiden und mit dem Vermieter abzurechnen.<\/p><p>(5) Der Magistrat und die hierf\u00fcr von ihm Beauftragten sind berechtigt, die Belegung der H\u00e4user und Wohnungen und die \u00dcbereinstimmung der tats\u00e4chlichen Belegung mit den \u00fcbermittelten Meldungen zu \u00fcberpr\u00fcfen.<\/p><ul><li><strong> 11 Zuwiderhandlungen<\/strong><\/li><\/ul><p>(1) In \u00a7 5 KAG \u2013 Abgabenhinterziehung ist geregelt:<\/p><p>Wer zum eigenen Vorteil oder zum Vorteil eines anderen<\/p><ol><li>einer Gemeinde oder einem Landkreis \u00fcber Tatsachen, die f\u00fcr die Erhebung oder Bemessung von Abgaben erheblich sind, unrichtige oder unvollst\u00e4ndige Angabenmacht,<\/li><li>eine Gemeinde oder einen Landkreis pflichtwidrig \u00fcber abgabenrechtlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis l\u00e4sst, und dadurch Abgaben verk\u00fcrzt oder nicht gerechtfertigte Abgabenvorteile erlangt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. \u00a7 370 Abs. 4 sowie \u00a7\u00a7 371 und 376 der Abgabenordnung in der jeweiligen Fassung gelten entsprechend. Der Versuch ist strafbar. F\u00fcr das Strafverfahren gelten \u00a7 385 Abs. 1 und die \u00a7\u00a7 391, 393, 395 bis 398 und 407 der Abgabenordnung in der jeweiligen Fassung entsprechend.<\/li><\/ol><p>(2) In \u00a7 5a KAG \u2013 Bu\u00dfgeldvorschriften ist geregelt:<\/p><p>Ordnungswidrig handelt, wer als Abgabenpflichtiger oder bei Wahrnehmung der Angelegenheiten eines Abgabenpflichtigen eine der in \u00a7 5 Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Taten leichtfertig begeht (leichtfertige Abgabenverk\u00fcrzung). \u00a7 370 Abs. 4 und \u00a7 378 Abs. 3 der Abgabenordnung in der jeweiligen Fassung gelten entsprechend.<\/p><p>Ordnungswidrig handelt auch, wer vors\u00e4tzlich oder leichtfertig<\/p><ol><li>Belege ausstellt, die in tats\u00e4chlicher Hinsicht unrichtig sind oder<\/li><li>den Vorschriften einer Abgabensatzung zur Sicherung oder Erleichterung der Abgabenerhebung, insbesondere zur Anmeldung und Anzeige von Tatsachen, zur F\u00fchrung von Aufzeichnungen oder Nachweisen, zur Kennzeichnung oder Vorlegung von Gegenst\u00e4nden oder zur Erhebung und Abf\u00fchrung von kommunalen Abgaben zuwiderhandelt und es dadurch erm\u00f6glicht, Abgaben zu verk\u00fcrzen oder nicht gerechtfertigte Abgabenvorteile zu erlangen (Abgabengef\u00e4hrdung).<\/li><\/ol><p>Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbu\u00dfe bis zu zehntausend Euro geahndet<\/p><p>werden.<\/p><p>F\u00fcr das Bu\u00dfgeldverfahren gelten die \u00a7\u00a7 391, 393, 396, 397, 407 und 411 der Abgabenordnung entsprechend. Verwaltungsbeh\u00f6rde im Sinne des \u00a7 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes \u00fcber Ordnungswidrigkeiten in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987 (BGBl. I S. 602), zuletzt ge\u00e4ndert durch Gesetz vom 13. Mai 2015 (BGBl. I S. 706), ist der Gemeindevorstand der Gemeinde oder der Kreisausschuss des Landkreises, zu deren Nachteil die Ordnungswidrigkeit begangen worden ist.<\/p><ul><li><strong> 12 Inkrafttreten<\/strong><\/li><\/ul><p>(1) Diese Kur- und Tourismusbeitragssatzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.<\/p><p>(2) Gleichzeitig tritt die bisherige Kurbeitragssatzung vom 10.12.1998 einschlie\u00dflich ihren Nachtr\u00e4gen (zuletzt sechster Nachtrag vom 01.09.2020) au\u00dfer Kraft.<\/p><p>Gersfeld (Rh\u00f6n), den 22.07.2022<\/p><p>Der Magistrat der Stadt<\/p><p>Gersfeld (Rh\u00f6n)<\/p><p>Dr. Korell, B\u00fcrgermeister<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a0 \u00a0STADT GERSFELD (RH\u00d6N) SATZUNG \u00dcBER DIE ERHEBUNG EINES KURBEITRAGES (KURTAXE) UND EINES TOURISMUSBEITRAGES Aufgrund der \u00a7\u00a7 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. 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